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Meldungen von Verstößen gemäß Hinweisgeberschutzgesetz
Meldungen von allen Personen, insbesondere Beschäftigten des KliLu und ihrer Tochterunternehmen, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße nach dem Katalog des § 2 Hinweisgeberschutzgesetz erhalten. Darunter fallen vor allem:
  •  Verstöße, die strafbewehrt sind
  •  Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft 
      - mit Vorgaben zur Produktsicherheit und -konformität
      - mit Vorgaben zum Umweltschutz
      - mit Vorgaben zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit
      - zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen und der Energieeffizienz
      - zu Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs, Human- und           
        Tierarzneimittel, Medizinprodukte sowie die grenzüberschreitende Patientenversorgung
      - zum Schutz personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung
      - zur Sicherheit in der Informationstechnik
  • Verstöße gegen bundesrechtlich und einheitlich geltende Regelungen für Auftraggeber zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen und zum Rechtsschutz in diesen Verfahren ab Erreichen der jeweils maßgeblichen EU-Schwellenwerte
  • Verstöße gegen für Körperschaften geltende steuerliche Rechtsnormen
  • Verstöße gegen den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union im Sinne des Artikels 325 AEUV
  • Verstöße gegen Binnenmarktvorschriften im Sinne des Artikels 26 Absatz 2 AEUV, einschließlich über Absatz 1 Nummer 8 hinausgehender Vorschriften der Europäischen Union über Wettbewerb und staatliche Beihilfen

Des Weiteren gelten die Vorschriften des Hinweisgeberschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung:
https://www.gesetze-im-internet.de/hinschg/BJNR08C0B0023.html

Außerdem stehen externe Meldekanäle zur Verfügung, z.B. https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html

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